Veränderungen

Erstrebenswert sind weiterhin in allen Gemeinden die Wahlen von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat. Das soll nach Möglichkeit bleiben. Beide Gremien sind wichtige Pfeiler für ein lebendiges Gemeindeleben. Die Gremienmitglieder erhalten ihr Mandat durch die Stimmen der Gemeindemitglieder in demokratischen Wahlen.

Die vergangenen Wahlen haben gezeigt, es wird schwieriger für beide Gremien genügend Kandidat*innen zu finden. Es gibt mittlerweile einige Pfarrgemeinden, die keinen gewählten Pfarrgemeinderat haben.


Um dieser Situation zu entsprechen und um vor Ort auch einen gewissen Druck zu nehmen, sind mit Blick auf die kommenden Wahlen folgende Veränderungen vorgesehen, die mehr Flexibilität ermöglichen:

Wahl des Kirchenvorstandes – Reduzierung der Anzahl

  • NEU: Bei der Wahl der zu wählenden Kirchenvorstandsmitglieder entfällt die Kopplung an die Gemeindemitgliederzahlen. Näheres in dem Informationsschreiben allgemein - hier herunterladen.
  • Der amtierende Kirchenvorstand kann hierfür bis zum 30. Juni 2026 einen Beschluss fassen.

Wahl des Pfarrgemeinderates – Möglichkeit der Entbindung

  • NEU: Die Entbindung von der Wahl eines Pfarrgemeinderates unter der Voraussetzung, dass der neu gewählte Kirchenvorstand einen pastoralen Ausschuss bildet. Näheres in dem Informationsschreiben allgemein - hier herunterladen.
  • NEU: Die Entbindung von der Wahl eines Pfarrgemeinderates unter der Voraussetzung, dass der neu gewählte Kirchenvorstand regelmäßig Gemeindeversammlungen abhält.
  • Die amtierenden Gremien können hierfür bis zum 31. März 2026 einen Antrag stellen.
  • Daneben gibt es weiterhin die Möglichkeit der Bildung eines gemeinsamen Pfarrgemeinderates in einer Pfarreiengemeinschaft.


Ansprechpartner zu den Änderungen 2026:

Johannes Göcking

Abteilung Recht und Revision

Domhof 2, 49074 Osnabrück

0541 318-137

[email protected]

 Hermann Steinkamp

Seelsorgeamt

Domhof 12, 49074 Osnabrück

0541 318-204

[email protected]